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Produkte & Services >> Besondere Hilfe >> Reisen mit Tieren
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Reisen mit Tieren
 
Bestimmungen für die Beförderung von lebenden Tieren

Haustiere können auf Jet Airways Flügen in der Kabine oder im Frachtbereich befördert werden.


Bestimmungen:


  • Inlandsflüge (außer Flüge die mit ATR Fluggerät durchgeführt werden): Hunde, Katzen, Vögel und Kaninchen
  • Internationale Flüge (außer von / nach UK, Flüge nach Kozhikode,Kochi): Ausschließlich Katzen und Hunde.
    Bitte beachten Sie: Einige Länder verbieten den Import von bestimmten agressiven Hunderassen, Kreuzungen, Katzen oder den Lufttransport von stumpfnasigen Hunden.
  • Säugende Weibchen mit Jungen werden nicht akzeptiert.
  • Noch nicht entwöhnte Jungtiere, die noch keine acht Wochen alt sind, werden nicht akzeptiert.
  • Bitte benachrichtigen Sie Jet Airways 72 Stunden vor Abflug, wenn Sie ein Tier transportieren möchten.
  • Tiertransporte sind ausschließlich auf Flügen, die mit Boeing und Airbus Fluggeräten durchbeführt werden, gestattet.
  • Auf Flügen, die mit ATR Fluggerät durchgeführt werden, müssen Tiere im Frachtbereich befördert werden. Eine Ausnahme bilden z.B. Blindenhunde.
  • Jeder Gast darf bis maxial drei Container mit sich führen.
  • Keine Haftung der Fluggesellschaft im Fall von Verletzungen oder Tod.


Verbotene Hunde-, und Katzenrassen

i. Jet Airways akzetiert keine der folgenden Hunde,- und Katzenrassen, inclusive stumpfnasige Rassen, da diese Tiere ein höheres Risiko haben, in Stresssituationen und bei Temperaturen über 21°C einen Herzanfall zu erleiden:

  • Alle Boxer, Bulldoggen, Englische Dogge, Spaniel
  • Akita
  • Brussels Griffin (Petite Brabancon)
  • Chow Chow
  • Argentino
  • Fila Brazillero & seine Kreuzungen
  • Japanischer Chin (japanischer Spaniel, japanische Stumpfnasen)
  • Lhasa Apso
  • Pekinese
  • Pit Bulls
  • Pugs
  • Rottweiler
  • Shar Pei
  • Shih Tzu
  • Tosa

Die folgenden Katzenrassen und Ihre Kreuzungen:

  • Burmesische
  • Exotische
  • Himalayische
  • Persische
ii. Hunde und Katzen müssen auf Indlandsflügen mindestens 8 Wochen alt und dürfen auf internationalen Flügen nicht jünger als 4 Monate alt sein.

iii. Animals must not be pregnant

Anforderungen für Container:

  • Die Mindestanforderungen für Container, Verpackung und Handhabung sind in den IATA Bestimmungen veröffentlicht. Die Regularien bestimmen die benutzbaren Materialien, Größe, Rahmen, etc.
  • Der Container sollte einen Ausbrechschutz haben, dicht sein und über die richtige Größe verfügen.
  • Er sollte ausreichend belüftet sein.
  • Der Container sollte aus starkem Material sein und keine kaubaren Substanzen enthalten.
  • Jedes Tier sollte genügend Platz haben um sich im Stehen zu drehen, aufrecht zu sitzen und zu stehen und in einer natürlichen Position zu liegen.
  • Der Käfig muß ordnungsgemäß gesichert sein.
  • Haustiere sind hauptsächlich allein im Container zu transportieren. Manchmal können jedoch zwei kleinere Tiere der gleichen Rasse in einem Container transportiert werden, vorausgesetzt, dass sie älter als 8 Wochen alt sind und nicht mehr als 10 kg wiegen. Muttertiere mit Jungen können transportiert werden, wenn die Jungen nicht jünger als 4 Wochen alt sind.

Übergepäckgebühren:


  • Das Gewicht des Tieres im Container wird bei der Berechnung der Übergepäckgebühren berücksichtigt.
    Gewichtskonzept: Das Gewicht des Tiers und des Containers werden berechnet, unabhängig davon, ob es sich noch innerhalb der Freigepäckmenge befindet.
  • Stückkonzept: Der Container, inklusive des Tiers, wird als eigenständiges Gepäckstück betrachtet, unabhängig davon, wie viele Gepäckstücke der Gast mit sich führt. Der Transport eines Tieres wird berechnet, indem die normale Übergepäckgebühr verdoppelt wird. Ist der Container ausserdem schwerer und überdimensioniert, werden zusätzliche Gebühren fällig.

Ab 9. Juli 2012, erheben Jet Airways und JetKonnect eine Pauschale von 5000 INR pro Container für Tiertransporte auf Flügen innerhalb Indiens. Diese Gebühr fällt nicht bei Tieren an, die ihr Halter aus gesundheitlichen Gründen mit sich führen muß, wie z.B. einen Blindenhund.

Internationale Zoll und Quarantäne Bestimmungen


  • Es liegt in der Verantwortung des Gastes, alle örtlichen Regularien am Abflug-Flufhafen, in einem Transferland und an der ankommenden Destination zu prüfen. Das beinhaltet z.B. Zoll, Quarantäne, Gesundheitsbestimmungen, Quarantäne Aufenthalts Gebühren, elektronische Identifizierung, Mikro-Chipping, Import/Export Formalitäten, Landeerlaubnis, Umladeerlaubnis, Impfungen, Untersuchungen, Untersuchungsgebühren, Zertifikate, Tierpass, Tests und Behandlungen, Rassenbeschränkungen, Anzahl der Tiere, die eingeführt werden dürfen, Nahrungsmittelbestimmungen bei Ein-, und Ausfuhr von Tierfutter.
  • Die Verantwortung das Tier zu verzollen liegt in der Verantwortung des Gastes.
  • Auf internationalen Flügen nach Indien können Tiere nur in die vier Städte Mumbai, Delhi, Kalkutta und Chennai geschickt werden, wo Mitarbeiter für Tierquarantäne beschäftigt sind.
  • Wenn Tiere in eine andere Stadt befördert werden sollen, muß der Gast / Absender die Zollabfertigung und Quarantäne-Formalitäten an den oben genannten Stationen vornehmen.
  • Der Passagier muß Jet Airways mindestens 48 Stunden vor Abflug informieren, damit wir den Tierquarantäne Mitarbeiter an der entsprechenden Station informieren können.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Gesundheitszeugnis
  • Nachweis der Tollwutimpfung
  • Andere Dokumente können erforderlich werden, abhängig von den jeweils lokalen Regularien.
  • Alle Dokumente müssen in englischer Sprache verfasst sein.
  • Bei Einreisen nach Bahrain müssen die Dokumente, einschließlich des aktuellen Immunisierungreports gefaxt werden an: Mr. Majid Alwasifi, Fax Nummer +00973-17645218.


Um die entsprechenden Dokumente runterladen zu können, klicken Sie bitte auf folgende Links:

  • Anmeldeformular zur Akzeptanz von Tieren
  • Veterinärzeugnis bei Hundeimport nach Indien
  • Veterinärzeugnis bei Katzenkimport nach Indien

Abfertigungsprozedur bei Ankunft am Zielort auf internationalen Flügen


  • Der Quarantänemitarbeiter wird das Tier untersuchen und den Gesundheitszustand beurteilen. In einigen Ländern fallen zusätzliche Gebühren an.
  • Basierend auf dem physischen Zustand des Tiers und dem Gesundheitszeugnis wird eine Einfuhrgenehmigung ausgestellt.
  • Wenn der Einreise des Tieres nichts im Wege steht und keine weiteren Dokumente erforderlich sind, wird das Tier zollamtlich abgefertigt und dem Gast übergeben.
  • Tiere, die nicht die erforderlichen Regularien erfüllen, können zu ihrem Herkunftsort zurückgeschickt, geimpft unter Quarantäne gestellt oder notfalls eingeschläfert werden.



Bestimmung für die Beförderung von Servicetieren
Ein Servicetier ist ein Tier, das einen Gast mit Hör-, oder Sehbehinderung begleitet und ihm hilft sich zu recht zu finden. Das Tier und der Halter sind normalerweise intensiv trainiert. Jet Airways akzeptiert Servicehunde auf internationalen und inländischen Flügen.



Bestimmungen zur Akzeptanz von Servicetieren

  • Servicetiere werden auf allen Jet Airways Flügen befördert, ausser auf ATR Fluggeräten.
  • Das Tier muß einen behinderten Gast begleiten, um sich als Servicetier zu qualifizieren
  • Sie können entweder im Frachtraum oder in der Passagierkabine, abhängig von den Bedürfnissen des Gastes und den Sicherheitsbestimmungen, befördert werden.
  • Das Tier wird kostenlos befördert.
  • Eine Benachrichtigung vor Abflug wird nicht benötigt. Wenn der Gast jedoch die Information bei Buchung mit angeben möchte, begrüßen wir das.
  • Auch für Servicetiere müssen die jeweiligen lokalen Import,- Export und Quarantänebestimmungen beachtet werden.


Beförderung im Frachtraum

Ein Servicehund wird im Frachtraum transportiert wenn

  • er zu groß ist, um sich in der Kabine aufzuhalten
  • er eine Sicherheitsbedrohung für andere Gäste darstellt, wenn er z.B. knurrt, versucht zu beißen oder sehr unruhig ist und nicht vom Halter unter Kontrolle gebracht werden kann.
  • der Gast wünscht, dass das Tier im Frachtraum reist.
  • Das Tier keinen behinderten Gast begleitet, sondern z.B mit dem Trainer reist. Die Regeln für die Beförderung im Frachtraum sind die gleichen wie für andere Tiere, ausser das keine Gebühren anfallen, wenn das Tier seinen behinderten Halter begleitet.

Beförderung in der Passagierkabine:

  • Der Gast muß eine flüssigkeitsabsorbierende Matte, Tierfutter und einen Behälter für Wasser mit sich führen.
  • Das Tier muß am Sitz des Gastes angeleint werden.
  • Der Gast muß während des Fluges einen Maulkorb tragen.
  • Das Tier darf keinen Sitzplatz besetzen.
  • Es liegt in der Verantwortung des Gastes, alle örtlichen Regularien am Abflughafen, in einem Transferland und an der ankommenden Destination zu prüfen. Das beinhaltet z.B. Zoll, Quarantäne, Gesundheitsbestimmungen, Quarantäne, Aufenthaltsgebühren, elektronische Identifizierung, Mikro-Chipping, Import/Export Formalitäten, Landeerlaubnis, Umladeerlaubnis, Impfungen, Untersuchungen, Untersuchungsgebühren, Zertifikate, Tierpass, Tests und Behandlungen, Rassenbeschränkungen, Anzahl der Tiere, die eingeführt werden dürfen, Nahrungsmittelbestimmungen bei Ein-, und Ausfuhr von Tierfutter.
  • Der Gast sollte niemals einen Sitz einnehmen an dem das Tier den Gang oder den Notausgang behindert.
  • Wenn das Tier eine Bedrohung für andere Gäste darstellt und nicht von seinem Halter kontrolliert werden kann, wird es kostenfrei im Frachtraum befördert.

Land Ort Kontaktnummer Email Addresse
Bahrain Bahrain +973 1732 1822 / 21 bmannai@bas.com.bh
Bangladesh Dhaka +88 01713095776 daccargo@jetairways.com
Belgium Brussels +32 27883090 / 80 brucargo@jetairways.com
Canada Toronto +905 673 0388 yyzcargo@jetairways.com
India Delhi + 91 11 2565 6475 / 2565 6347 intlcgodel@jetairways.com
Mumbai + 91 22 2682 9798 / 2682 9192 intlcgobom@jetairways.com

 

 

 
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